Mitglied im DAV Worms werden
Den Antrag bitte per Post, FAX oder EMail unterschrieben an unsere Geschäftsstelle zurückschicken. Sie bekommen dann ihren Mitgliedsausweis zugeschickt. Bitte beachten Sie, das die Bearbeitung Ihres Antrags im ungünstigsten Fall 2 Wochen betragen kann.
Falls Sie in unsere Klettergruppe eintreten möchten, füllen Sie bitte den Antrag "Aufnahmeantrag Klettern" aus.
Teilen sie uns Adressänderungen und Änderungen der Bankverbindung mit, damit Sie Ihren Mitgliedsausweis und Vereinszeitschrift "Panorama" pünktlich erhalten.
Allgemeine Mitgliedsbeiträge der Sektion Worms
Mitgliederbeiträge mit Gültigkeit ab 01.01.2019
(gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.03.2018)
Kat. | Bezeichnung Beschreibung / Vorraussetzungen |
Jahres beitrag |
---|---|---|
A-Mitglied | ||
1000 | Mitglieder ab vollendetem 25. LJ | 72 € |
B-Mitglied | ||
2000 | Ehe-/Lebenspartner (1) von A/B oder D-Mitgliedern | 36 € |
2400 | Aktive Bergwachtmitglieder | 36 € |
2600 | Mitglieder ab vollendetem 70. LJ - auf Antrag | 36 € |
2700 | Schwerbehinderte (2) ab vollendetem 25. LJ - auf Antrag | 36 € |
siehe auch Erläuterung (4) | ||
Gast-Mitglied | ||
3000 | Hauptmitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV oder einer Sektion des ÖAV oder des AV Südtirol | 16 € |
D-Mitglied | ||
4000 | Junioren (ab vollendetem 18. LJ bis zum vollendeten 25. LJ) | 55 € |
4700 | Junioren schwerbehindert (2) - auf Antrag | 27 € |
K/J-Mitglied Kinder/Jugendliche als Einzelmitglied |
||
5010 | a) 0 – vollendetes 14. LJ | 30 € |
5020 | b) 15. – vollendetes 18. LJ | 48 € |
7000 | Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ in Familien-gemeinschaft (3) / gilt auf Antrag auch für Kinder von Alleinerziehenden | beitragsfrei |
7800 | Schwerbehinderte (2) Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ als Einzelmitglied - auf Antrag | beitragsfrei |
Familie (3) | ||
Beitrag A-Mitglied plus B-Mitglied Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ im Familienverbund sind beitragsfrei. |
108 € |
Erläuterungen:
(1) | Voraussetzungen: identische Anschrift und dieselbe Bankverbindung |
(2) | Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. |
(3) | Voraussetzungen: beide Elternteile bzw. die/der Alleineinerziehende sind/ist Mitglied der Sektion. Alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse auf. |
(4) |
Liegt eine der Voraussetzung für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, erfolgt im Folge- |
Hinweise:
- Bei Mitgliedschaftsbeginn ab 01.09. reduziert sich im Aufnahmejahr der Mitgliedsbeitrag auf die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes.
- Bei Vollmitgliedschaft (A-Mitglied) und Familienmitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26 € erhoben.
- Neumitglieder, die zum 01. Januar eintreten, können bereits ab dem 01. Dezember des Vorjahrs ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Monat als entrichtet.
- Kategorieeinteilung/-umstufung:
- Die Zuordnung zu einer Beitragskategorie erfolgt in Abhängigkeit vom Lebensalter. Maßgebend ist dabei das Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Ein Wechsel von einer Kategorie in die nächst höherer Kategorie tritt nicht am Tag nach dem Geburtstag (Beginn der „neuen“ Altersgrenze“) ein, sondern stets zu Beginn des dem Geburtstag folgenden Jahres.
- Bei einem Sektionswechsel muss der Mitgliedsausweis nicht an die bisherige Sektion zurückgegeben werden.
Zusatzbeitrag für Klettersportler / Nutzungsentgelt für Gäste
(Stand 01.01.2017)
Die Klettersportanlagen befinden sich in Sporthallen der Stadt Worms. Die Nutzung ist für Mitglieder und Gäste ganzjährig, ausgenommen der Ferienzeiten, zu den bekanntgegebenen Trainingszeiten möglich.
Aus dem Betrieb der Kletteranlagen entstehen der Sektion nutzungsspezifische Ausgaben, z.B. für: Unterhaltung der Kletterwände, Sicherheitsüberprüfungen, Routenbau (Veränderung/Erweiterung der Kletterrouten), Austausch der Sicherungsseile usw.
Im Interesse einer Gleichbehandlung der Mitglieder insgesamt werden die Mitglieder, die aktiv die Sportarten Bouldern und Klettern betreiben, an der Finanzierung der klettersportspezifischen Sachausgaben mit einem gesonderten Beitrag beteiligt.
Bezeichnung Beschreibung / Voraussetzungen |
Jahres beitrag |
---|---|
Mitglieder | |
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ | 15 € |
ab dem vollendeten 18. LJ | 30 € |
Familien (Eltern – A- und B-Mitglied – und ihre Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ) |
70 € |
Gäste | |
pro Tag und Trainingseinheit | 3 € |
Ausleihen der Kletterausrüstung (Schuhe, Sicherungsgerät) pro Tag und Trainingseinheit | 2 € |
Zahlungshinweise:
- Die genannten Zusatzbeiträge werden zu Jahresbeginn zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag, ggf. auch separat, im Wege des Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.
- Nutzungsentgelt und Leihgebühr sind vor Ort unmittelbar bar an die/den Trainer/in zu bezahlen.
Versicherung
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft Versicherungsschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard) "Alpiner Sicherheits-Service" (ASS) genannt. Leistungen und Formularvorlagen im Überblick finden Sie hier: ASS des DAV.
Übernachtungsgäste in Hütten des DAV in Deutschland und Österreich haben mit Zahlung des Übernachtungspreises Versicherungsschutz für das mitgeführte Reisegepäck (DAV Hütten-Reisegepäck-Versicherung). Nähere Informationen finden Sie hier: Reisegepäckversicherung für Übernachtungsgäste.
Darüber hinausgehende Risiken können bzw. müssen individuell abgeschlossen werden (kostenpflichtige Zusatzversicherungen).
- Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Expeditionsversicherung
- Reise-, Sport- und Freizeitschutz RSF
- Neu: Hundebergungsversicherung
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Deutschen Alpenvereins.